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Aktenzeichen VI 210/10
Datum 24.04.1911
Leitsatz 1. Wieweit hat in den Fällen des § 287 Abs. 1 ZPO. Nachprüfung des Revisionsgerichtes einzutreten? 2. Grundsätze für die Abmessung der Entschädigung für immateriellen Schaden nach § 847 BGB.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404C2D0174
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