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Aktenzeichen VI 210/10

Datum 24.04.1911

Leitsatz 1. Wieweit hat in den Fällen des § 287 Abs. 1 ZPO. Nachprüfung des Revisionsgerichtes einzutreten? 2. Grundsätze für die Abmessung der Entschädigung für immateriellen Schaden nach § 847 BGB.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404C2D0174

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