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Aktenzeichen V 460/10

Datum 26.04.1911

Leitsatz Ist die Revision ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zulässig, wenn das Berufungsgericht wegen Zuständigkeit eines Sondergerichts (der Generalkommission) die Klage abgewiesen hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404C2E0176

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