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Aktenzeichen IV 413/10
Datum 01.05.1911
Leitsatz Inwieweit haftet der Vormund für das Verschulden dritter Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient? Beweislast, wenn vom Vormund Schadensersatz wegen Pflichtverletzung gefordert wird.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404C310185
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