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Aktenzeichen VI 143/10

Datum 04.05.1911

Leitsatz Wer ist als Aussteller einer Urkunde im Sinne des § 126 BGB. anzusehen? Rechtsgeschäftliche Erklärungen in einem von einem Dritten aufgenommenen, von dem Erklärenden mitunterzeichneten Protokoll. Zu § 177 FrGG.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404C340191

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