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Aktenzeichen VI 202/10
Datum 06.04.1911
Leitsatz 1. Kann die Satzung eines auf Grund des preußischen Allgem. Berggesetzes gebildeten Knappschaftsvereins den Übergang der einem Vereinsmitgliede nach §§ 823, 843 BGB. gegen einen Dritten zustehenden Schadensersatzansprüche auf den Knappschaftsverein rechtswirksam bestimmen? Inwieweit kann sie das Mitglied zur Abtretung solcher Ansprüche an den Knappschaftsverein verpflichten? 2. Freie Schätzung eines Schadens nach § 287 ZPO.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404C370204
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