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Aktenzeichen VI 8/10

Datum 22.04.1911

Leitsatz 1. In welchem Zeitpunkte geht der Anspruch, der den zum Bezug von Invalidenrenten berechtigten Personen auf Ersatz des ihnen durch die Invalidität entstandenen Schadens gegen Dritte zusteht, auf die Versicherungsanstalt über? 2. Ist der Verletzte, bevor dieser Zeitpunkt feststeht, zur Klage gegen den Dritten berechtigt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404C390215

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