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Aktenzeichen IV 437/10
Datum 27.04.1911
Leitsatz 1. Gehören Armeepferde, insbesondere Krümperpferde, zu den in § 833 Satz 2 BGB. bezeichneten Haustieren? 2. Entlastungsbeweis des Tierhalters, wenn der Schade durch einen von ihm bestellten Tierhüter verursacht ist.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404C3B0225
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