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Aktenzeichen VII 451/10

Datum 09.05.1911

Leitsatz Wie ist die Entschädigung bei der Teilenteignung eines Kirchplatzes zu bemessen? Wird dieser dadurch zum öffentlichen Platz, daß er seit Menschengedenken als Zugang für angrenzende Häuser und als Durchgang nach öffentlichen Straßen benutzt worden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404C420256

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