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Aktenzeichen VII 519/10

Datum 12.05.1911

Leitsatz Ist die in § 57 Abs. 1 des Reichserbschaftssteuergesetzes vom 3. Juni 1906 für die Erhebung der Rückforderungsklage gegen den Fiskus vorgeschriebene sechsmonatige Frist eine Verjährungs- oder eine Ausschlußfrist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404C460270

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