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Aktenzeichen I 160/10

Datum 29.04.1911

Leitsatz 1. Gehören die Forderungen auf ausstehende Gesellschaftsbeiträge zum Gesellschaftsvermögen? 2. Welche Befugnisse hat der Gläubiger, dem eine gepfändete Beitragsforderung zur Einziehung überwiesen ist, wenn besondere Einziehungsbedingungen bestehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404C470276

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