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Aktenzeichen I 317/10

Datum 13.05.1911

Leitsatz Kann die Frist für die Stellung des Antrags, ein Patent für nichtig zu erklären, dadurch gewahrt werden, daß der Richtigkeitskläger lediglich zum Zwecke der Fristwahrung von ihm selbst als unzureichend erkannte Behauptungen aufstellt, um diese nach dem Fristablaufe zu ergänzen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404C490288

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