zurück
Aktenzeichen I 237/10
Datum 23.05.1911
Leitsatz Schiffszusammenstoß. Besetzung des Ausgucks. Welche Bedeutung hat der Umstand, daß durch den Untergang des Gegenseglers jede Aufklärung unmöglich geworden ist, für die Beurteilung objektiver Verstöße, die diesem zur Last fallen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404C4B0295
zurück