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Aktenzeichen VII 558/10

Datum 23.05.1911

Leitsatz Muß, damit bei Eheverträgen nach Tarifstelle 18 zum preuß. Stempelsteuergesetz vom 31. Juli 1895 der ermäßigte Satz von 1,50 M in Ansatz zu bringen ist, aus der Urkunde selbst hervorgehen, daß durch sie über Vermögensgegenstände von nicht mehr als 6000 M verfügt werde?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404C4D0300

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