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Aktenzeichen VI 234/10

Datum 27.05.1911

Leitsatz Ist die entgegen der Vorschrift des § 453 Abs. 2 ZPO. erfolgte Auferlegung und Abnahme eines zugeschobenen Eides gemäß § 295 ZPO. heilbar?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404C520327

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