zurück
Aktenzeichen II 669/10
Datum 30.05.1911
Leitsatz Inwieweit haftet der aus einer offenen Handelsgesellschaft ausgeschiedene Gesellschafter für eine zur Zeit seines Ausscheidens bestehende Saldoforderung eines Dritten gegen die Gesellschaft aus einem Kontokurrentverhältnis, wenn dieses Verhältnis nach seinem Ausscheiden fortgesetzt wird, und spätere Saldoziehungen erfolgen und anerkannt werden? Kann eine solche Forderung gegen den ausscheidenden Gesellschafter mit Rechtswirksamkeit an einen Dritten abgetreten werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404C530330
zurück