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Aktenzeichen V 213/10

Datum 20.05.1911

Leitsatz 1. Wirkung eines dem § 927 BGB. entsprechenden Ausschlußurteils. 2. Einfluß des Umstandes, daß das Ausschlußurteil im Falle des 3. Satzes des Abs. 1 des § 927 nur den eingetragenen Eigentümer mit seinen Rechten ausschließt.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404C590357

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