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Aktenzeichen V 528/10
Datum 10.06.1911
Leitsatz Besteht die Gebundenheit des Antragstellers an den Vertragsantrag nach seinem erkennbaren Willen auch dann noch, wenn zu den Annahmeberechtigten ein Bevormundeter gehört, und die erforderliche Genehmigung des Vormundschaftsgerichts dem Antragsteller durch den Vormund erst nach Ablauf der gestellten Annahmefrist mitgeteilt wird?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404C5B0364
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