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Aktenzeichen V 411/10

Datum 14.06.1911

Leitsatz 1. Kann der für eine Baugeldhypothek vor einer anderen Hypothek eingeräumte Vorrang nur insoweit geltend gemacht werden, als Zahlungen zur Valutierung der Hypothek nach Maßgabe des Baugeldvertrags geleistet worden sind? 2. Kann derjenige, an welchen eine durch den Zuschlag in der Zwangsversteigerung des belasteten Grundstücks erloschene Hypothek nach dem Zuschlag übertragen wird, sich mit Erfolg auf den öffentlichen Glauben des Grundbuchs berufen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404C5E0373

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