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Aktenzeichen I 116/10

Datum 14.06.1911

Leitsatz Ist § 1262 BGB. auch dann anzuwenden, wenn ein Pfandrecht, das an einem Schiffe durch Eintragung in ein ausländisches öffentliches Register begründet wurde, mit anderen Pfandrechten zusammentrifft, die nach der Aufnahme des Schiffes in ein deutsches Schiffsregister in dieses eingetragen worden sind?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404D010001

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