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Aktenzeichen IV 600/10

Datum 29.06.1911

Leitsatz Kann eine Religionsgesellschaft, anstatt nach landesgesetzlicher Vorschrift im Wege der Gesetzgebung, die Rechtsfähigkeit auch dadurch erlangen, daß sie in einem anderen Bundesstaate als Verein in das Vereinsregister eingetragen wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404D060019

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