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Aktenzeichen I 418/10

Datum 08.07.1911

Leitsatz Umfaßt der Erstattungsanspruch des Gefälligkeitsakzeptanten auch die durch die Klage des Wechselinhabers entstandenen Prozeßkosten? 2. Wann liegt Einwilligung des Klägers in die erst während der Berufungsinstanz vorgeschützte Aufrechnung vor?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404D090029

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