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Aktenzeichen VII 15/11
Datum 04.07.1911
Leitsatz Ist für die Anwendung der Fahrkartensteuer der auf einer Dampfschiff-Fahrkarte verzeichnete Preis darum nicht im vollen angegebenen Betrag als Fahrpreis anzusehen, weil im Aufdrucke die Worte beigefügt sind: "inkl. Brückengeld (4 Pf)" oder "inkl. Brückengeld (15 Pf)"?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404D0D0040
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