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Aktenzeichen VI 463/10

Datum 13.07.1911

Leitsatz Kann im Falle der Aufhebung oder Abänderung eines für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteils auch die Ehefrau des Beklagten, wenn zum Zwecke der Zwangsvollstreckung ihr gehörige Sachen für die Schuld des Beklagten gepfändet waren, einen Schadensersatzanspruch gemäß § 717 Abs. 2 ZPO. erheben?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404D0F0048

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