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Aktenzeichen VII 37/11
Datum 19.09.1911
Leitsatz Gilt die Vorschrift unter Nr. II Abs. 1 der Tarif-Nr. 58 des preußischen Stempelsteuergesetzes vom 31. Juli 1895, wonach kaufmännische, nicht auf Order ausgestellte Verpflichtungsscheine über Leistungen von Geld einer Abgabe von nur 1/50 v. H. unterliegen, nur für solche Scheine, inhalts deren die geschuldete Summe innerhalb Jahresfrist oder in einem kürzeren Zeitraume zu zahlen ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404D120056
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