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Aktenzeichen V 590/10

Datum 23.09.1911

Leitsatz Wird die vereinbarte Form der Kündigung mittels "eingeschriebenen" Briefes dadurch ersetzt, daß der Beklagte von dem Inhalte der ihm zugestellten, die Kündigung aussprechenden Klageschrift Kenntnis nimmt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404D150070

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