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Aktenzeichen III 547/10

Datum 04.10.1911

Leitsatz Stellt ein bestimmtes Verhalten des Geschäftsherrn nur dann eine den Handlungsagenten zur fristlosen Kündigung berechtigende und von einem bestehenden Wettbewerbsverbote befreiende Vertragswidrigkeit dar, wenn es sich unmittelbar gegen die Person oder die wirtschaftlichen Interessen des Handlungsagenten richtet?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404D1E0096

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