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Aktenzeichen V 413/10

Datum 11.10.1911

Leitsatz Gilt § 14 des preuß. Gesetzes vom 28. Februar 1843 über die Benutzung des Wassers der Privatflüsse auch für die Benutzung des Gefälles zu Mühlenanlagen und zu anderen Triebwerken, die bei der Verkündung dieses Gesetzes noch nicht bestanden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404D230114

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