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Aktenzeichen II 110/11

Datum 13.10.1911

Leitsatz Erwächst bei eventueller Klagenhäufung der Eventualklaganspruch ohne weiteres in die Berufungsinstanz, wenn nach dem Hauptklagantrage erkannt ist, und hiergegen vom Beklagten Berufung eingelegt wurde?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404D250120

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