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Aktenzeichen I 281/11

Datum 18.10.1911

Leitsatz Kommt § 181 BGB. zur Anwendung, wenn jemand in eigenem Namen einen Wechsel akzeptiert, den er als Vertreter eines anderen auf sich gezogen hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404D290139

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