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Aktenzeichen II 68/11

Datum 20.10.1911

Leitsatz Kann eine Gesellschaft m. b. H. denjenigen, welcher sich anläßlich einer Erhöhung des Stammkapitals zur Übernahme eines Geschäftsanteils zu einem bestimmten Betrag verpflichtet hat, auf Grund dieser Verpflichtung auf Zahlung in Anspruch nehmen, nachdem das Konkursverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet worden ist, ohne daß die Eintragung des Kapitalerhöhungsbeschlusses zum Handelsregister erfolgt war?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404D2C0152

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