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Aktenzeichen IV 206/10
Datum 06.03.1911
Leitsatz Hat der Vater, der die Entrichtung der Aussteuer an die Tochter auf Grund des § 1621 Abs. 2 BGB. verweigert, den Beweis der Fortdauer des unsittlichen Lebenswandels der Tochter zu führen? Welcher Zeitpunkt ist in dieser Beziehung maßgebend?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404D2F0162
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