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Aktenzeichen III 540/10
Datum 18.10.1911
Leitsatz Ist es zulässig, eine Gesamthypothek auf dem einen Grundstück als Buch-, auf dem anderen als Briefhypothek einzutragen? 2. Muß die Bewilligung, daß eine bereits eingetragene Buchhypothek auf einem weiteren Grundstücke eingetragen werde, die Ausschließung der Erteilung des Hypothekenbriefes enthalten?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404D310175
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