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Aktenzeichen I 342/11

Datum 28.10.1911

Leitsatz Steht dem Indossanten, der den rückläufigen Wechsel eingelöst hat, der Rückgriff gegen den Akzeptanten und die Vormänner nur dann zu, wenn er zur Einlösung verpflichtet war?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404D340185

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