Aktenzeichen VI 525/10
Datum 24.06.1911
Leitsatz Gesetzwidriger Pfandverkauf (§§ 1228 flg., 1243 BGB.) als unerlaubte Handlung nach § 823 Abs. 1 und § 826 BGB. Gegenstand des Schadensersatzanspruches daraus. 2. Die äußere Erkennbarkeit des Besitzverhältnisses des Pfandgläubigers als Voraussetzung einer gültigen Pfandrechtsbestellung an beweglichen Sachen. 3. Verpfändung eines Warenlagers. Der Angestellte des Pfandschuldners als Besitzdiener des Pfandgläubigers. 4. Kann prozeßrechtlich ein Schadensersatzanspruch auf mehrere verschiedene rechtsbegründende Tatbestände gestützt werden, die sich gegenseitig ausschließen? 5. Wieweit ist ein Schadensersatzanspruch nach § 287 ZPO. tatsächlich zu begründen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404D370201
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