Aktenzeichen VI 407/10
Datum 28.09.1911
Leitsatz Wann liegt ein widerrechtlicher Eingriff in den Gewerbebetrieb eines anderen als in ein sonstiges Recht nach § 823 Abs. 1 BGB. vor? 2. Sind die Kaiserl. Verordnung über den Verkehr mit Arzneimitteln vom 22. Oktober 1901 (RGBl. S. 380) und § 367 Nr. 3 StGB. für den Gewerbebetrieb der Apotheker als Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB. anzusehen? 3. Enthält die fortdauernde Zuwiderhandlung gegen ein Verbotsgesetz mit dem Bewußtsein, daß ein anderer infolge davon in seinem Erwerbseinkommen benachteiligt wird, an und für sich einen Verstoß gegen die guten Sitten? 4. Über die Grenzen der Klage auf Unterlassung wegen unerlaubter Handlung. Ist eine solche auch dann gegeben, wenn die zu untersagende Handlung durch ein Strafgesetz unter Strafe gestellt ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404D3A0217
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