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Aktenzeichen V 591/10

Datum 30.09.1911

Leitsatz Zum Wesen des Gesellschaftsvertrages. Wann stellt sich eine Vereinbarung über die Beteiligung des einen Teils an dem Gewinne der Unternehmungen des anderen Teils gegen Zahlung einer Geldsumme nicht als partiarisches Darlehn und nicht als Gesellschaftsvertrag, sondern als Hoffnungskauf dar?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404D3B0223

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