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Aktenzeichen VII 71/11

Datum 06.10.1911

Leitsatz Zulässigkeit des Rechtsweges über die Befugnis zur Erhebung von Gemeindesteuern nach § 13 des Zolltarifgesetzes vom 25. Dezember 1902 in Elsaß-Lothringen. Dürfen für Rechnung von Gemeinden und Korporationen seit dem 1. April 1910 Abgaben auf Wildbret und auf Geflügel erhoben werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404D3C0229

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