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Aktenzeichen VII 195/11
Datum 24.10.1911
Leitsatz Die Entscheidung darüber, ob dem Erben die Haftungsbeschränkung zur Seite steht, kann, muß aber nicht der Zwangsvollstreckungsinstanz vorbehalten werden. 2. Voraussetzungen einer rechtswirksamen Inventarerrichtung durch den Erben.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404D3F0245
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