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Aktenzeichen I 461/10

Datum 08.11.1911

Leitsatz Verschmelzung von Aktiengesellschaften. Zur Unterscheidung der Fälle, wenn die Verschmelzung nach vorgängiger Liquidation und wenn sie sofort eintreten soll. 2. Kann die übernehmende Gesellschaft mit Aktien der aufgelösten Gesellschaft, die sie während der Liquidation gegen eigene Aktien umgetauscht hat, das Stimmrecht ausüben?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404D450268

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