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Aktenzeichen IV 92/11

Datum 09.11.1911

Leitsatz Ist der Erbe, der nach § 2056 BGB. nicht zur Herauszahlung ausgleichungspflichtiger Zuwendungen verpflichtet ist, auch von Zahlung des Pflichtteils befreit, wenn bloß rechnungsmäßig ein in solchen Zuwendungen bestehender Nachlaß vorhanden ist? 2. Kann der Erbe, wenn er außerdem noch Schenkungen empfangen hat, mit dem Pflichtteilsergänzungsanspruch auch zur Herausgabe von ausgleichungspflichtigen Zuwendungen genötigt werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404D470282

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