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Aktenzeichen VII 138/11

Datum 14.11.1911

Leitsatz Ist der Rechtsweg über Ansprüche aus einem Vergleiche zulässig, der zur Beilegung eines Streites über den Erlaß von Beiträgen nach §§ 66 Abs. 2, 70 des preußischen Gesetzes vom 1. April 1879, betr. die Bildung von Wassergenossenschaften, vor dem Oberverwaltungsgerichte geschlossen ist, und in dem beide Parteien, das Mitglied der öffentlichen Wassergenossenschaft und diese selbst, Verpflichtungen übernommen haben?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404D4C0297

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