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Aktenzeichen I 410/10

Datum 15.11.1911

Leitsatz Seeversicherung. Genügt für die Annahme eines Totalverlustes der versicherten Güter, daß deren Wiedererlangung unwahrscheinlich ist? 2. Versicherung des Mehrwertes, den die Güter nach der Verschiffung durch eine Preissteigerung erlangt haben. Verhältnis einer solchen Versicherung zu der Versicherung des Abladewertes.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404D4D0301

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