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Aktenzeichen I 512/10
Datum 15.11.1911
Leitsatz Wann kann jemand, der eine Urkunde unbesehen unterschrieben hat, die darin enthaltene Willenserklärung wegen Irrtums anfechten? 2. Zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404D4E0309
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