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Aktenzeichen I 529/10

Datum 25.11.1911

Leitsatz Wird der Eigentümer, der einem Spediteur Güter zur Versendung übergeben hat, in der Verfolgung seines außervertraglichen Schadensersatzanspruchs gegen den Frachtführer durch den Speditionsvertrag beschränkt? Inwieweit darf eine Beschränkung des Anspruchs als im Speditionsvertrage vereinbart gelten? 2. Ist der Eigentümer in der vollen Geltendmachung seines Deliktsanspruchs gegen den Frachtführer auch dann behindert, wenn er seinem Vertragsgegner die Ausführung des Transportes selbst übertragen hat, und der Vertragsgegner den Frachtführer als Gehilfen zur Erfüllung der ihm obliegenden Verpflichtung zuzog? 3. Ist es für den gesetzlichen Ausgleichsanspruch eines Gesamtschuldners von Erheblichkeit, wenn ein damit konkurrierender Vertragsanspruch verjährt ist? 4. Zur Lehre vom unechten Gesamtschuldenverhältnis.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404D500317

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