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Aktenzeichen VII 135/11
Datum 10.10.1911
Leitsatz Was versteht das Reichsstempelgesetz unter Losen öffentlicher Lotterien? 2. Liegt die Veranstaltung einer Lotterie auch dann vor, wenn den einzelnen Lotterieverträgen zum Zwecke der Verschleierung der Natur des Unternehmens eine Form gegeben ist, nach der lediglich die Übertragung des Eigentums an Losen in Frage steht? 3. Inwieweit gilt bei Losen und Spielausweisen der Grundsatz, daß die Stempelpflichtigkeit einer Urkunde sich nach ihrem Inhalte richtet?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404D540341
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