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Aktenzeichen VI 155/11
Datum 26.10.1911
Leitsatz Welche Behörde vertritt in Preußen den Reichsmilitärfiskus gegen Entschädigungsklagen aus §§ 6, 10 des Reichsgesetzes, betr. die Entschädigung für unschuldig erlittene Untersuchungshaft, vom 14. Juli 1904?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404D570355
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