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Aktenzeichen VII 115/11

Datum 03.11.1911

Leitsatz Unterliegt eine Vergleichsurkunde nach Abs. 2 der Tarif-Nr. 67 des preuß. Stempelsteuergesetzes vom 31. Juli 1895 dem Schuldverschreibungsstempel der Tarif-Nr. 58, wenn darin von einem der Vertragschließenden seine Wechselschuld anerkannt und Zahlung versprochen ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404D5A0373

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