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Aktenzeichen V 195/11
Datum 15.11.1911
Leitsatz Kann sich der Gläubiger, für den eine Hypothekenvormerkung eingetragen ist, auf § 193 Satz 2 KO. berufen, wenn der Zwangsvergleich einen ausdrücklichen Verzicht auf die Forderungsreste enthält?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404D600403
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