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Aktenzeichen III 24/11

Datum 29.11.1911

Leitsatz 1. Bildet die von der zuständigen Behörde bestätigte Satzung eines Krankenkassenverbandes eine Norm des objektiven Rechts? Zur Frage ihrer Revisibilität. 2. Bildet für einen Arzt, der eine Stelle als Kassenarzt einer Krankenkasse übernommen hat, der Umstand, daß die Übernahme einer solchen Stelle von der Mehrzahl der deutschen Ärzte für standesunwürdig gehalten wird und daß er sich nachträglich von der Richtigkeit dieses Standpunktes überzeugt, einen wichtigen Grund zur Kündigung des Vertragsverhältnisses?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404E050019

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