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Aktenzeichen V 266/11

Datum 02.12.1911

Leitsatz 1. Wann ist die Hypothekverpfändung genügend bestimmt? 2. Kann sie mittels Benutzung einer alten, inzwischen ungültig gewesenen Verpfändungsurkunde geschehen? 3. Wann ist der Gläubiger bei Entgegennahme der Hypothekverpfändung bösgläubig? 4. Wann kann er, falls ihm wegen seiner Bürgschaftsleistung die Hypothek verpfändet ist, diese einziehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404E070026

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